Satzung für den Verein zur Förderung und Erhaltung der Jugendarbeit in der Samtgemeinde Oldendorf
§ 1 Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen LOLLIPOPS - Jugend aktiv e.V.
- im folgenden "Verein" genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Oldendorf und ist im Vereinsregister ( Nr.1006 ) eingetragen.
3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. §2 Ziel/Zweck des Vereins 1. Der Verein bezweckt die Förderung der
Jugendarbeit in der Samtgemeinde Oldendorf, insbesondere die Förderung von Projekten und Vorhaben, die die Jugendarbeit in der Samtgemeinde Oldendorf sichern. 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Er verwendet seine Mittel entsprechend § 58 Nr. 1 AO ausschließlich für
satzungsmäßige Zwecke nach § 2 (1) dieser Satzung. 3. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. 4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. 6. Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden. § 3 Mitgliedschaft Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. § 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins
teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann ein Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. Ein Antrags-
und Stimmrecht steht Mitgliedern ab Vollendung des 14. Lebensjahres zu. Die Mitglieder verpflichten sich, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - zu unterstützen. § 5 Beginn/Ende der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Verein schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der
Vorstand. Aufnahmeanträge können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds. Die freiwillige Beendigung muss durch schriftliche
Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung kann dann ausgesprochen werden, wenn das
Mitglied gegen die Satzung, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von
zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Ausschuss zu den erhobenen Vorwürfen zu äussern. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine
Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Mitgliedsbeiträge Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Festgesetzte Jahresbeiträge
sind auch bei Eintritt während des Geschäftsjahres mit dem Eintritt fällig. Für die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend. § 7 Organe des Vereins sind: 1. die Mitgliederversammlung 2. der Vorstand § 8 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden dem Stellvertreter des/der Vorsitzenden dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin dem Schriftwart/der Schriftwartin
und je einem Beisitzer/einer Beisitzerin pro Mitgliedsgemeinde
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeister/Schatzmeisterin. Je zwei
Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl des Vorstandes ist zulässig. Vorstandsmitglieder
bleiben in jedem Fall ( bis zu einer Neuwahl) im Amt.
Bei andauernder Verhinderung eines Vorstandsmitgliedes übernimmt zunächst die Vorstandschaft kommissarisch dessen Aufgaben bis zur nächsten
Mitgliederversammlung. Der Vorstand entscheidet in Vorstandssitzungen Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Über Vorstandssitzungen sind
Protokolle zu fertigen. Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden einberufen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. § 9 Mitgliederversammlung Mindestens einmal jährlich hat eine Mitglieder-Hauptversammlung stattzufinden. Diese Mitgliederversammlung soll im 1. Quartal des Kalenderjahrs
stattfinden.
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für die Entgegennahme der Jahresberichte, die Entlastung des Vorstands, Beratung und Beschlussfassung über Anträge zuständig. Ausserordentliche
Mitgliederversammlungen haben stattzufinden, wenn der Vorstand dies im Vereinsinteresse für notwendig hält oder eine ausserordentliche Hauptversammlung auf schriftlichen Antrag von mindestens 25 % der stimmberechtigten
Mitglieder unter Angabe der Gründe beantragt wird. Hauptversammlungen sind grundsätzlich unter Einhaltung einer Mindestfrist von zwei Wochen schriftlich und unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch den
Vorstand einzuberufen. In der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder ab dem 14.Lebensjahr stimmberechtigt. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 5 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand
zu stellen. Beschlüsse in der Mitgliederversammlung sind mit einfacher Mehrheit der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder zu fassen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag
zu diesem Zeitpunkt abgelehnt. Einberufene Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Eine schriftliche Abstimmung in der
Mitgliederversammlung kann nur auf Verlangen von 1/3 der anwesenden Mitglieder verlangt werden. Änderungen des Vereinszwecks oder der Satzung sowie Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von
3/4 der in der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder. Über den Ablauf einer jeden Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist. § 10 Kassenprüfung Über die Jahreshauptversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von 1 Jahr zu wählen, die nicht dem Vorstand angehören
dürfen. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen
Kalenderjahrs festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben in der Mitgliederversammlung auch die Vereinsmitglieder über das
Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten. § 11 Auflösung des Vereins Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
des bisherigen Zwecks, fällt das Vereinsvermögen an die Samtgemeinde Oldendorf, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Für Beschlüsse über die Verwendung des verbleibenden
Vereinsvermögens ist zuvor die Stellungnahme des Finanzamtes einzuholen. § 12 Gerichtsstand/Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist grundsätzlich der Sitz des Vereins. Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 13.Juli 1998 beschlossen.
Die Gründungsmitglieder des Vereins zeichnen wie folgt: 1. gez. Johann Schlichtmann, Blaue Str. 7, 21726 Oldendorf 2. gez. Frauke Engelbart, Pinnbarg 1, 21726 Kranenburg
3. gez. Christine Harder, Im Moor 3, 21709 Burweg 4. gez. Ute Jungclaus, Dörpstroot 20, 21709 Burweg-Bossel 5. gez. Hartwig Tietjen, Am Weissenmoor 1, 21726 Oldendorf
6. gez. Burkhard Ziemens, Buchenring 18, 21726 Oldendorf 7. gez. Ute Schlichtmann, Blaue Str.7, 21726 Oldendorf 8. gez. Antje Schlichtmann, Blaue Str.7, 21726 Oldendorf |